Polizeiliche Tips
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Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?
Die Polizei gibt Ihnen vier Tipps, mit denen Sie sich gegen Fahrraddiebstahl schützen können.
Fahrradsicherungen
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Tipp 1: Schließen Sie Ihr
Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrrad-Sicherung an einen festen
Gegenstand an - auch in Fahrradabstellräumen!
Denken Sie daran: Fahrradschlösser dürfen sich
niemals mit einfachen Hilfsmitteln oder Werkzeugen wie Kombizange oder
Seitenschneider „knacken“ lassen. Vielmehr sollen sie zuverlässig dazu
beitragen, Räder oder Rahmen Ihres Fahrrades an einem festen Gegenstand
(Beispiele: Laternenpfahl, Fahrradständer) zu „verankern“. Lediglich
das Vorder- oder Hinterrad zu blockieren, reicht dabei nicht aus!
Welche Schlösser wirklich ihren Zweck erfüllen,
erfahren Sie deshalb am Besten aus Tests, wie sie etwa in einschlägigen
Fachzeitschriften oder von der Stiftung Warentest veröffentlicht werden.
Bitte beachten Sie:
Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser sind tatsächlich geeignet.
Ungeeignet zur Sicherung von Fahrrädern sind beispielsweise:
-
Schlösser, die lediglich Räder
blockieren. Warum? Solch ein Rad lässt sich ohne Mühe
wegtragen oder verladen.
-
Dünne Ketten oder (Spiral-) Kabel- und
Bügelschlösser mit dünnen Bügeln. Warum? Diebe können solche
„Sicherungen“ ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden.
Haben Sie Fragen? Oder sind Sie sich bei der
Anschaffung Ihres Schlosses nicht sicher? Die (Kriminal-) Polizeilichen
Beratungsstellen, Schloss- und Schlüsseldienste und Ihr Fahrradgeschäft
helfen Ihnen gerne weiter.
Fahrradpass & Rahmennummer
Tipp 2: Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen!
Um den Verbleib Ihres gestohlenen Fahrrades zu
ermitteln, benötigt Ihre Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit
denen sich Ihr Fahrrad zweifelsfrei identifizieren lässt: die
individuelle Rahmennummer sowie die Marke und den Typ Ihres Fahrrades.
Alle
am deutschen Markt erhältlichen Fahrräder, die der DIN 79100 für
Fahrräder entsprechen, tragen eine eingeschlagene oder anderweitig fest
mit dem Rahmen verbundene Rahmennummer.
Ihre Rahmennummer finden Sie:
-
am Lenkerkopf oder
-
am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels (rechts oder links) oder
-
auf der Unterseite des Tretlagers oder
-
auf der Gepäckträgerplatte.
Ältere Fahrräder, die nicht nach DIN 79100 gebaut sind, tragen die Rahmennummer auch:
-
auf dem Rahmensitzrohr oberhalb des Tretlagers (vorn oder hinten) oder
-
auf der Ausfallgabel (rechts oder links) oder
-
auf dem Rahmenrohr ( rechts oder links).
Vorsicht! An manchen Fahrrädern- vor allem aus dem
Versand- und Kaufhaushandel- finden sich möglicherweise auch Bestell-,
Artikel- oder Teilenummern, die nicht individuell vergeben werden und
deshalb für die Sachfahndung ungeeignet sind.
Bitte beachten Sie: Viele Händler stellen beim
Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass mit
der individuellen Rahmennummer aus. Fragen Sie gezielt danach - es
lohnt sich!
Doch aufgepasst: Der Fahrradpass eignet sich
„fahndungstechnisch zwar zur Beschreibung, stellt aber keinen
Eigentumsnachweis dar. Dennoch kann er gemeinsam mit dem Kaufbeleg und
einem Farbfoto auch für Versicherungszwecke wichtig sein.
Sorgen Sie vor! Neben dem Fahrradpass hält Ihre
Polizei für Sie auch den ebenfalls kostenlosen Aufkleber „Finger weg -
Mein Fahrrad ist registriert“ bereit. Dies schreckt einen möglichen
Fahrraddieb ab, indem es signalisiert: Der Eigentümer hat für eine
polizeiliche Sachfahndung vorgesorgt!
Fahrradcodierung oder Fahrradkennzeichnung
Tipp 3: Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren oder auf andere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen!
Ihr Fahrrad trägt keine Rahmennummer oder eine zur
Fahndung ungeeignete, weil nicht individuelle Markierung? Bringen Sie
an einer Stelle Ihres Fahrrades, die in DIN 79100 vorgesehen ist,
selbst eine individuelle Kennzeichnung an. Oder: Lassen Sie Ihr Rad vom
Fachhandel entsprechen kennzeichnen.
Am besten eignet sich dazu eine eingravierte Nummer,
die nicht so leicht entfernt werden und notfalls auch mit Hilfe der
Kriminaltechnik wieder sichtbar gemacht werden kann.
Als Kennzeichnung empfehlen wir - auch zusätzlich zu einer vorhandenen Rahmennummer - die Fahrradcodierung.
Die Fahrradcodierung ( mit
Kraftfahrzeugkennzeichnung, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel,
Hausnummer und Initialen) lässt sich anhand der amtlichen
Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht
entschlüsseln. Selbst wenn das Fahrrad nicht in der Sachfahndung
notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des
Eigentümers.
Übrigens: gegen Eigentümernachweis nehmen auch
zahlreiche Fahrradhändler, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC)
, der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und andere
Institutionen entsprechende Codierungen vor. Ob und gegebenenfalls wo
ein solcher Service in Ihrer Gemeinde angeboten wird, erfahren Sie bei
Ihrer Polizei.
An Orten, wo Fahrräder nicht auf diese Weise codiert
werden, sollten Sie in jedem Fall ein eigenes individuelles Kennzeichen
anbringen. Wie unser Beispiel zeigt, empfehlen sich dazu etwa
„unvergessliche“ Daten wie das eigene Kfz-Kennzeichen, das eigene
Geburtsdatum und die Initialen des eigenen Namens.
Als Alternative bietet der Fahrradhandel vereinzelt
aber auch bereits elektronische Kennzeichnungen an, bei denen ein
Mikrochip im Fahrradrahmen die wesentlichen Daten des Fahrrades und des
Eigentümers enthält.
Sicherung von Fahrradteilen
Tipp 4: Vergessen Sie nicht, auch einzelne Fahrradteile zu sichern!
Zur Befestigung von Sattel, Vorder- und Hinterrad
lassen sich die handelsüblichen Schnellspanner beispielsweise durch
Fabrikate mit codierten Verschraubungen ersetzen. Diese sind nur mit
dem passenden Zentralcodeschlüssel zu öffnen. Bitte denken Sie aber
daran, dass dieser Schlüssel auf keinen Fall in der Werkzeugtasche
verstaut werden darf!
Quelle: ABUS KG
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