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Fahrraddiebstahl versichern

Fahrraddiebstahl versichern


Das ganze Jahr ist Hochsaison bei Fahrraddieben. Deshalb sollten sich insbesondere die Besitzer eines teuren Fahrrades Gedanken über eine Versicherung gegen Diebstahl machen. Welche Versicherung zahlt bei Fahrraddiebstahl?

Hausratversicherung

Für ein gestohlenes Fahrrad kommt unter bestimmten Umständen Ihre Hausratversicherung auf. Beispielsweise wenn Ihr Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl aus der Wohnung oder den dazugehörigen Räumen (wie Keller oder Garage) gestohlen wurde. Die Höhe der Entschädigung ist in der Regel auf ein Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Wie der Versicherungsschutz genau geregelt ist steht in den Bedingungen Ihres Versicherers.

Fahrraddiebstahl-Versicherung

Die Fahrraddiebstahl-Versicherung ist besonders sinnvoll, wenn Sie ein teures Fahrrad haben und viel damit unterwegs sind. Manche Sportbikes sind bis zu mehrere tausend Euro wert.

  • Versichert sind in der Regel Verlust oder Beschädigung des Rads durch Diebstahl und andere Gefahren, z. B. Raub, Unterschlagung, Verwechslung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Transport oder Unfälle verschiedenster Art.
  • Die Fahrradpolicen können als Teil- oder auch als Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
  • Grundlage der Fahrradversicherung sind entweder Neu- oder Zeitwert des Fahrrads.
  • Wenn das Rad geklaut wird, gibt es entweder Geld oder ein neues Fahrrad, "Naturalersatz" heißt es im Versicherungsjargon. Ersetzt wird in der Regel die Versicherungssumme abzüglich zehn Prozent Selbstbeteiligung.
  • Ab dem zweiten Versicherungsjahr wird die Entschädigungssumme jährlich um ein paar Prozentpunkte gekürzt. Grund: Das Rad wird älter und verliert an Wert.
  • Versicherungsbeiträge: In der Regel rund zehn Prozent der Versicherungssumme pro Jahr, z. B. bei einer Versicherungssumme von 1.000 Euro kostet die Versicherung jährlich 100 Euro.

Fahrrad sichern

Leichtes Spiel haben Langfinger, wenn das Fahrrad nur über ein herkömmliches, fest am Rahmen montiertes Speichenschloss gesichert ist. Denn Diebe können das Rad einfach wegtragen. Diese Schlösser sind zur Sicherung von Fahrrädern nicht geeignet. Auch dünne Ketten oder Spiralschlösser bieten keine ausreichende Sicherung. Grundsätzlich gilt: Kein Schloss bietet hundertprozentigen Schutz vor Diebstahl, vor allem dann nicht, wenn Profis am Werk sind. Achten Sie deshalb besonders darauf, das Fahrrad richtig und sicher zu "parken".


Zertifizierte Fabrikate

Wer beim Kauf eines Zweiradschlosses nur nach Preis und nicht nach Qualität entscheidet, hat möglicherweise am falschen Ende gespart. Die VdS Schadenverhütung GmbH in Köln hat das Problem erkannt und unterzieht Zweiradschlösser einem Härtetest. Überprüft werden zum Beispiel der Schließbügel aber auch die Widerstandsfähigkeit der Kettenglieder. Die VdS-Fachleute versuchen die Schlösser mit roher Gewalt zu öffnen.
Außerdem muss das Testschloss "beweisen", dass es einem Bolzenschneider und einer Eisensäge standhält. Spezielle Korrosionsprüfungen garantieren zudem die Alltagstauglichkeit der Schlösser bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen. Überstehen die Schlösser diese Prüfungen, bekommen sie die VdS-Anerkennung, das heißt sie sind als Diebstahlschutz für Motorräder, Leichtkrafträder und Fahrräder geeignet.
Zweiradschlösser werden in den Klassen A und B anerkannt. Schlösser der Klasse A werden für Fahrräder, Schlösser der Klasse B für Motorräder empfohlen.


Sicherungs-Tipps

  • Schließen Sie Rahmen sowie Vor- und Hinterrad des Fahrrades an einen festen Fahrradständer oder an fest verankerte Gegenstände - auch wenn Sie sich nur kurz entfernen.
  • Einzelne Fahrradteile, wie zum Beispiel Sattel, Vorder- oder Hinterrad, sollten gesichert, abmontiert und mitgenommen werden.
  • Stellen Sie Ihr Rad nicht an einsamen Plätzen oder uneinsehbaren Straßen ab. Diebe arbeiten bevorzugt unbeobachtet.
  • Vermeiden Sie ebenso riesige Fahrradabstellplätze, wie etwa an Bahnhöfen. Hier schlagen Diebe häufig zu, weil es kaum auffällt, wenn sie sich an einem fremden Fahrrad zu schaffen machen.
  • Individuelle Merkmale machen Ihr Rad unverwechselbar und schützen vor Diebstahl. Solch ein Rad wird der Dieb schlechter los.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit der Codierung, sofern Sie in Ihrer Gemeinde, beziehungsweise Ihrem Wohnort angeboten wird.
  • Notieren Sie alle wesentlichen Informationen wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale Ihres Fahrrades in einem Fahrradpass, den Sie bei Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder Ihrer Versicherung erhalten.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens nicht im Freien stehen, wenn Sie es in dieser Zeit nicht brauchen. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, stellen Sie Ihr Fahrrad in einer Garage, im Fahrradkeller oder an einem anderen geeigneten Ort ab und sichern Sie es ausreichend.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.


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